Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vergangene Woche ein wegweisendes Urteil gefällt und die sogenannte Vorgriffsstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt als unrechtmäßig bewertet. Damit war eine Maßnahme der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gemeint, mit derer der eklatanten Lehrkräftemangel abgefedert werden sollte. Im Wesentlichen wurden Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt gezwungen, eine zusätzliche Stunde pro Woche unterrichten. Dagegen hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geklagt. Über das Urteil sprach Radio Corax mit Eva Gerth, der Landesvorsitzenden der GEW Sachsen-Anhalt.
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