Gängelung auch nach Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen

Vier Monate sind seit dem Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen. Das Urteil besagt, dass Hartz-IV-Sanktionen in Form von Leistungskürzungen zwar weiterhin zulässig sind, aber nur bis maximal 30 Prozent. Während ein neues Gesetz ausgearbeitet werden muss, das das Urteil umstetzt, geht die Sanktionspraxis der Jobcenter indes weiter. Einige Jobcenter halten sich zwar an das Urteil, finden aber andere Wege der Gängelung von Leistungsbezieher*innen. Ein Beispiel dafür sind die Berliner Jobcenter. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgericht vier Montate danach zu bewerten ist und wie es umgesetzt wird, darüber sprachen wir mit Harald Thomé vom Tacheles e.V., sowie mit Vertreter*innen der Berliner Erwerbsloseninitiative Basta und der solidarischen Aktion Neukölln.


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