Die Klimaproteste sind mittlerweile in aller Munde. Ob das Festkleben in Museen oder im Straßenverkehr. Den Fokus der derzeitigen öffentlichen Debatte zumindest auf Öko-Aktivismus ist den Aktivistinnen sicher. Während die Ampelkoalition die volle hörte des Rechtstaates fordert macht die Union weiter Druck. Vielen Konservativen reichen die in ihren Augen laschen Strafen nicht. Sie fordern Gesetzesverschäfrungen und mehrere Monate Haft für Umwelt Aktivist*innen. Und nun kommt es wie es kommen musste. Im CSU regierten Söder Bayern kam es am 3. November dazu , dass Klima-Aktivist*innen eine Hauptverkehrsstraße im Münchner Zentrum in beiden Fahrtrichtungen blockiert haben. Nach einer Räumung widerholten sie die Aktion nach wenigen Stunden wieder. Laut Medienberichten hatten sich 15 Personen sich mit einer Hand an der Fahrbahn festgeklebt. Laut einer Pressemitteilung der roten Hilfe wurden Zwölf von ihnen daraufhin auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und sollen nun 30 Tage im Gefängnis verbringen. Gegen die drei übrigen Blockierer*innen wurden kürzere Inhaftierungen angeordnet. Begründet wird dies von Seiten des Polizeipräsidiums mit der Ankündigung weiterer Sitzblockaden. Ein Sprecher erklärte nach der Aktion, es handele sich um einen „sehr seltenen Ausnahmefall“. Unabhängig ob man die Aktionen der Umweltaktivist*innen nun gut oder schlecht findet ist dieses Vorgehen der Justiz zumindest mehr als fragwürdig. Über die Juristische Einordnung und über das Vorgehen der Bayrischen Justiz sprachen wir mit Henning von Stoltzenberg. Er ist im Bundesvorstand der Roten Hilfe.
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