Die Ampelkoalition versprach in ihrem Koaltitionsvertrag: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern (…) und verbindliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“ . Mit Sylvia Haller haben wir letzte Woche auch spekuliert, ob das Gewalthilfegesetz noch in der letzten Woche abgestimmt wird. Das ist tatsächlich jetzt passiert. Am 31. Januar, also vergangenen Freitag, hat der Bundestag dann auf den letzten Metern den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt dazu: „Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.“. Über das Gesetz stimmt der Bundesrat am 14. Februar 2025 ab.
Letzte Woche haben wir mit Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser darüber gesprochen, wie die aktuelle Lage der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt und den autonomen Frauenhäusern aussieht – nämlich ziemlich dürftig. Es fehlen rund 14.000 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder – auf jede Frau, die in einem Frauenhaus aufgenommen wird, kommen 2,4 Frauen, die abgewiesen werden müssen.
Am Montag haben wir mit Britta von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser über den letzte Woche Freitag beschlossenen Entwurf des Gewalthilfegesetzes gesprochen.
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