Stigmatisierung psychisch Kranker in Bayern per Gesetz

In Bayern gibt es ein neues Psychiatrie-Kranken-Hilfe-Gesetz. Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen von einer Täuschung im Namen. Es gehe nicht um Hilfe sondern um Stigmatisierung, sagen auch viele Fachverbände. Bis ins kleinste Detail wird die (Zwangs-)Unterbringung von Menschen geregelt, die psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen. Wer einmal stationär in Behandlung war soll in einer zentralen Unterbringungsdatei erfasst werden, bis zu fünf Jahre lang. Das Gesetz lehne sich stark an der Polizeigesetzgebung an und helfe nicht weiter, so Rolf Marschner, Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht aus München. Wir haben mit ihm über das neue PsychKHG in Bayern gesprochen.


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