Überprüfung von Demokratieprojekten verfassungsrechtlich bedenklich

Durch eine Anfrage der Linken wurde im Mai bekannt, dass der Verfassungsschutz seit mehreren Jahren Demokratieprojekte überprüft. Seit 2015 betraf dies 51 Träger, die sich um Demokratieprojekte beworben haben. Von der Überprüfung haben die Projekte nichts gewusst. Diese Praxis erschien mehreren großen Verbänden der Demokratiearbeit fragwürdig – zurecht, wie ein juristisches Gutachten nun belegt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Überprüfung durch Verfassungsschutzämter mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar ist. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. dem Bundesverband Mobile Beratung und dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Was aus diesem Gutachten hervorgeht, darüber sprachen wir mit dem Pressesprecher des Bundesverbandes Mobile Beratung, Heiko Klare.


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