Zum Urteil gegen die rechtsterroristische Gruppe „Revolution Chemnitz“

Am Dienstag verurteilte das Oberlandesgericht in Dresden acht Mitglieder der neonazistischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ zu mehrjährigen Haftstrafen. Konkret beträgt das Strafmaß zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren. Den Angeklagten wurde unter anderem die Mitgliedschaft in einer Rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen den rechtsradikalen Umsturz der Bundesrepublik angestrebt haben. Die Gruppe Revolution Chemnitz entstand im Kontext der rechten Ausschreitungen und Übergriffe in Chemnitz im Spätsommer 2018. In einem Chat verfasste die Gruppe ein Manifest, in dem sie zu Gewalt gegen politisch Andersdenkende und Migranten aufrief. Zudem plante die Gruppe Anschläge für den 3. Oktober in Berlin. Dies konnte durch das Einschreiten der Sicherheitskräfte verhindert werden. Über den Prozess und die Urteile auf Grundlage des §129a sprachen wir mit der Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, Vertreterin der Nebenklage.


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