Zur steuerlichen Absetzung der Erstausbildung

Im Januar hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen gesetzlichen Regelungen in einem Urteil besätigt: Kosten, die bei der Erstausbildung anfallen, können weiterhin nicht über die sogenannten Werbungskosten bei einer Steuererklärung abgesetzt werden. Für Studierende, die ohnehin in finanziell prekären Bedingungen leben, ist dies ein Problem. Der StuRa der Uni Halle kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Martin Zeiler, Referent des StuRas für äußere Hochschul- und Bildungspolitik, hat für den StuRa ein Statement dazu verfasst. Vanessa vom Studierendenradio bat ihn um ein Gespräch und hat Martin zunächst nach seiner ersten Reaktion auf das Urteil gefragt.


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