Mastektomie bei nichtbinären Personen

Die Anforderungen an die Kostenübernahme durch Krankenkasse für Operationen im Rahmen einer transspezifischen Gesundheitsversorgung sind hoch und entwürdigend. Geschlechterbinäre und pathologisierende Logiken im Gesundheitswesen führen immer wieder zu Ablehnungen von Anträgen auf Übernahme von Operationskosten von trans und nichtbinären Personen – und verhindern damit eine angemessene und menschenwürdige Gesundheitsversorgung. Am Donnerstag, 19. Oktober 2023 um 14:30 Uhr verhandelt das Bundessozialgericht in Kassel die Klage einer nichtbinären Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Prozess und die Regelungen rund um die Mastektomie.


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