Der Prozess gegen einen Teilnehmer einer Demo vom 22.10.2016 in München geht in die zweite Runde. Die Demo hatte sich gegen das bayerische sogenannte Integrationsgesetz gerichtet, das auch als "Ausgrenzungsgesetz" oder "Leitkulturgesetz" bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte und seine Verteidigung haben Berufung eingelegt gegen das Urteil. In der Vorinstanz wurde der Angeklagte verurteilt zu einer Geldstrafe von insgesamt 5.400 Euro. Ihm wurde (und wird) vorgeworfen er habe versucht einen Polizeibeamten mit einer Fahnenstange zu schlagen. Während der Hauptverhandlung in der Vorinstanz widersprachen sich zum Teil bereits PolizeizeugInnen, die Polizeivideos (die als Beweise angeführt wurden) waren von der Polizei bearbeitet und gekürzt worden. Die vermeintliche Tat war darauf nicht zu sehen. Die Verteidigung konnte jedoch ZeugInnen vorladen, die den Polizeizeugen widersprachen und den vermeintlichen Angriff des Demonstranten nicht bestätigen konnten. Dennoch wurde der Angeklagte in erster Instanz verurteilt, nun läuft die Verhandlung in zweiter Instanz. Wir haben mit dem Angeklagten über seinen Prozess und die "bayerischen Verhältnisse" gesprochen.
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