Racial Profiling beschreibt eine polizeiliche Kontrollpraxis, "bei der ohne konkrete Indizien für einen Verdacht das äußere Erscheinungsbild, etwa die Hautfarbe oder andere sogenannte ethnische Merkmale, als Entscheidungsgrundlage für bestimmte polizeiliche Maßnahmen herangezogen wird. Den kontrollierten Personen werden pauschal bestimmte polizeilich relevante Verhaltensmuster zugeschrieben."
Eine solche Praxis widerspricht dem Grundgesetz und kann damit in Deutschland rechtlich belangt werden. Das Problem ist nur, dass die Motive in Einzelfällen nur schwer zu erfassen sind und dass durch bereits eintretende Verschärfungen in den Polizeigesetzen der Länder PolizistInnen vielerorts von einer Begründungspflicht bezüglich ihrer Kontrollen befreit sind. So beispielsweise auch in der seit November letzten Jahres errichteten sogenannten "Waffenverbotszone" in der Eisenbahnstraße in Leipzig.
Gegen solche Missstände des von polizeilicher Seite beförderten Rassismus wendet sich die Gruppe Copwatch in Leipzig. Radio Corax hat mit Haze, einem Mitglied der Gruppe, gesprochen.
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