Das Urteil im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist gesprochen: der Angeklagte wurde wegen Mordes in zwei Fällen, mehrfachem Mordversuch, schwerer Körperverletzung, Volksverhetzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Das Strafmaß beträgt lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Es wurde außerdem durch den Strafschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil wurde weitestgehend so erwartet. Dennoch weicht es von Forderungen der Nebenklage ab. Und mit Blick auf die Begründung und den zurückliegenden Prozess tun sich weitere Leerstellen auf. Darüber und über den dreistündigen letzten Prozesstag im #Halleprozess sprachen wir mit der Radio Corax Prozessberichterstatterin Christina Brinkmann.
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