‚Gericht war nicht bereit aufzuklären‘ – zum Urteil im Walter Lübcke-Prozess

Nach 45 Verhandlungstagen endete am Mittwoch der Prozess zur Ermordung von Walter Lübcke in Frankfurt (Main) mit einer Verurteilung des Neonazis Stefan Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auf die Betroffenen und viele Beobachter*innen wirkt das Urteil dennoch enttäuschend: Vom Gericht wurde Stephan Ernst für den rassistischen Mordversuch an Ahmad I. von 2016 freigesprochen, genauso wie Ernsts mutmaßlicher Komplize an dem Lübcke-Mord, Markus H. Über den Prozess und seine Leerstellen sprachen wir mit dem Anwalt der Nebenklage von Ahmed I, Alexander Hoffmann.


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