In Berlin berichtet die
Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin von einem Fall, in dem ein Jobcenter einem Empfänger von Arbeitslosengeld II die Leistungen wegen einer an seinem Balkon angebrachten Regenbogenfahne gestrichen hat. In einem teilweise veröffentlichten Schreiben führt die Behörde die Fahne als Anlass an, dass der Mann mit seinem Mitbewohner eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet, also ein intimes Verhältnis habe. In solchen Fällen kürzt oder streicht die Behörde Empfänger*innen der Grundsicherungsleistung die Gelder, die ihnen als Single zustehen würden. Zu diesem Fall haben wir mit Frank Laubenburg gesprochen, er ist der Bundessprecher von Die Linke.Queer.
Unsere Arbeit ist nur dank eurer Unterstützung möglich. Wir freuen uns immer über Spenden oder Fördermitgliedschaften. Noch besser ist es natürlich, wenn ihr Lust habt selber Radio zu gestalten und freies Radio nicht nur hört und unterstützt, sondern auch macht! Gerne könnte ihr uns jederzeit Feedback geben.