Aktionstag zum Paragrafen 219a am 26. Januar

Seit Monaten wird in Deutschland über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches diskutiert. Dieser Paragraf stellt sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Der Paragraf war Grundlage mehrerer Verurteilungen von Ärztinnen im letzten Jahr - weil sie online über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben. Zivilgesellschaftliche Organisationen, viele Frauenärzte und -ärztinnen und die Oppositionsparteien Linke, Grüne und FDP fordern die Streichung des Paragrafen. Mitte Dezember gaben Minister und Ministerinnen von CDU und SPD bekannt, einen angeblichen Kompromiss gefunden zu haben: das Werbeverbot für Schwangerschaftabbrüche soll bestehen bleiben, es soll jedoch ergänzt werden. Ergänzt um eine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, wie sie darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Reform des Paragrafen soll im Januar beschlossen werden - sollten die Fraktionen der CDU und SPD zustimmen. Dieser sogenannte Kompromiss ruft viel Kritik hervor. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft zu einem Aktionstag am 26.1. auf, um gegen den §219a zu protestieren. Es handelt sich um ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschieden feministischen Zusammenhängen, Gewerkschaften, Vertreterinnen von Parteien und Einzelpersonen. Radio Corax sprach mit einer Vertreterin des Bündnisses über den geplanten Aktionstag.


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