In den letzten Tagen hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Antidiskriminierungsgesetz debattiert. Der endgültige Beschluss soll nächsten Donnerstag im Plenum des Landesparlaments stattfinden. Bereits seit einigen Tagen gibt es allerdings eine rechte Hetzkampagne gegen das sogenannte "Landesantidiskriminierungsgesetz", kurz LADG.
Besonders lautstark ist dabei die Gewerkschaft der Polizei. So hat z.B. die Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt angekündigt, keine Einheiten mehr nach Berlin schicken zu wollen. Sie kritisieren vor allem eine sogenannte "Beweislastumkehr", die mit dem Gesetz einhergehen soll. Künftig muss ein Kläger gegen die Polizei nicht mehr einen Vorfall von Diskriminierung beweisen, sondern die Polizei muss stattdessen begründen, warum ihr Handeln nicht diskriminierend war.
Wir haben Alexander Klose gefragt, was es mit dem Gesetz genau auf sich hat. Er ist Leiter des Berliner Senatorenbüros für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Einleitend schildert er den Entstehungsprozess des Gesetzes.
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