Seit Samstag, 24. April, gilt die sogenannte „Bundesnotbremse“. Darin finden sich für Hochschulen und Universitäten keine spezifischen Regelungen – vielmehr werden sie den allgemeinbildenden Hochschulen gleichgesetzt. Das bedeutet: Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden ist nur Wechselunterricht erlaubt, ab 165 gar kein Präsenzunterricht mehr.
Die Martin-Luther-Universität bleibt zwar
bis mindestens Pfingsten ohnehin komplett im Online-Betrieb. Eingestellt werden müssten laut Gesetz aber auch Ausnahmen wie Laborpraktika oder sport- und musikpraktischer Unterricht. Die MLU schrieb dazu am Montag, 26. April, auf ihrer Website, dass diese Lehrveranstaltungen zunächst trotz Notbremse weiter stattfinden. An der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik dagegen ist der komplette musikpraktische Präsenzunterricht bis auf Widerruf eingestellt.
Kritik kommt von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sowie aus den Wissenschaftsministerien der Länder. Sie fordern klare Regelungen für die Universitäten.
(zuletzt aktualisiert am 26. April 2021 um 18 Uhr)
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