Nachbesserung bei der deutschen Umsetzung des AI-Act gefordert

Das Thema künstliche Intelligenz ist seit spätestens letztem Jahr in aller Munde. KI und AI bieten zahlreiche Vorteile, aber wie so oft bei technischen Neuheiten birgt diese Entwicklung auch genügend Risiken. Mit dieser Problematik befasste sich auch das EU-Parlament und beschloss am 13. März den sogenannten AI-Act. Dieser ist nichts anderes als die erste Rahmengesetzgebung für den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Dabei geht es vor allem um die Regulierung von künstlicher Intelligenz, in Form von einheitlichen Regulierungen beim Einsatz und der Entwicklung von AI und KI. Der AI-Act ist das erste Gesetz seiner Natur weltweit und ist somit Vorreiter im Bereich Künstliche Intelligenz.

Doch bedauerlicherweise gibt es bedenkliche Lücken in der Gesetzgebung. So ist unter anderem kein umfassendes Verbot biometrischer Überwachung vorgesehen. Diese und andere Punkte, welche im Gesetzestext fehlen, bergen das Potenzial missbraucht zu werden und der Gesellschaft schlussendlich mehr Schaden zuzufügen als Nutzen. Um diesen fehlenden Regulierungen entgegenzuwirken, veröffentlichten nun 17 Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen einen offenen Brief, in dem sie dazu auffordern, beim AI-Act noch einmal nachzujustieren. Auch rufen sie zum Handeln auf nationaler Ebene auf. Wir sprachen mit Pia Sombetzki von Algorithmwatch, einer der Organisationen, die an dem offenen Brief mitwirkten.


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Symbolbild. Urheber: Mike MacKenzie (CC BY)