Das Geschlecht ist im Gesetz nicht näher definiert, es werden nur Kategorien aufgewiesen. Trotzdem konstruiert die Anwendung des Rechts einen Geschlechtsbegriff. Der ist bis jetzt noch ein binärer, also zweigeschlechtlicher Begriff. Nun gab es schon vor etwa zwei Monaten den Beschluss, dass der Bundestag eine dritte positive Möglichkeit für einen Geschlechtseintrag einführen muss.
In einem anderen Fall gab es in der ersten Januarwoche einen Bundesgerichtshofentscheidung, laut der eine Trans-Frau, die vor ihrer Operation Spermien einfrieren ließ, sich nicht bei ihrem Kind als zweite Mutter eintragen lassen konnte, sondern als Vater eingetragen wurde.
Mit diesem Themenkomplex beschäfftigt sich Konstanze Plett. Sie ist Rechtswissenschaftlerin an der Uni Bremen und befasst sich mit der Konstruktion des Geschlechts durch das Gesetz.
Foto: Caro Kadatz
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