Sonnenergie für den Strom im eigenen Kleingarten nutzen, sollte kein Problem sein oder? Eine Familie aus Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt hatte auf der Laube ihres gepachteten Kleingartens ein Balkonkraftwerk installiert. Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um steckfertige Photovoltaikanlagen für Balkone, Terassen oder Gärten. Mit ihnen kann Strom durch Sonnenergie gewonnen werden und Überschüsse in ein öffentliches Netz eingespeist werden.
Als andere Pächter*innen ebenfalls mit einer Installation nachzogen, forderte die Kleingartenvereinsleitung, dass die Balkonkraftwerke zu entfernen seien. Die Pächter*innen weigerten sich – der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Dessau Roßlau. Nun liegt ein Gerichtsurteil vor. Wie der Prozess verlief und was genau das Gerichtsurteil besagt und für Auswirkungen hat, darüber berichtet Helene Hohlenweger von der DUH ausführlicher in diesem Interview.
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