Erfolg für die Pressefreiheit – Bundesverfassungsgericht entschärft Datenhehlerei-Paragraf

Wo fängt Pressefreiheit an und wo hört Pressefreiheit auf? Der Fall von Julian Assange und seine Auslieferung an die USA wird weitestgehend als "schwarzer Tag für die Pressefreiheit" betitelt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt, dass JournalistInnen keine Bestrafung wegen Datenhehlerei zu befürchten haben. JournalistInnen, die investigativ arbeiten, müssen sich also keine Sorgen machen, wegen des 2015 in Kraft getretenen § 202d Strafgesetzbuch (StGB), verurteilt zu werden. Der besagt nämlich, dass Datenhehlerei mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. Geklagt hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die im Namen von netzpolitik, Reporter ohne Grenzen sowie sieben JournalistInnen und Bloggern vor fünf Jahren die Klage erhoben hat. Darüber haben wir mit David Werdermann gesprochen, einem Berliner Rechtsanwalt von der Kanzlei Aktentaucherin, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte Projektkoordinator war.


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