EuGH-Urteil zum Fluchtstatus von Frauen bei häuslicher Gewalt

Frauen, die durch häusliche Gewalt bedroht waren, wurde bis vor kurzem kein Flüchtlings- oder Schutzstatus zugesprochen. Doch nun ändert sich die Lage zugunsten der bedrohten Frauen. Denn der EuGH, das oberste Gericht der EU, hat ein neues Urteil im Sachverhalt gefällt. So können jetzt auch Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, als Flüchtlinge anerkannt werden. Bisher wurde der Schutzstatus nur zugesprochen, wenn die Bedrohung vom Staat ausging. Durch das neue Urteil kann jetzt auch eine Bedrohung, die von einer Privatperson ausgeht, als triftiger Fluchtgrund angesehen werden. Geklagt hatte eine türkische Kurdin, die 2018 infolge von häuslicher Gewalt nach Bulgarien geflüchtet war. Die bulgarischen Behörden lehnten es allerdings ab, ihr Schutz zu gewähren. Wir sprachen mit Andrea Kothen über die EuGH-Urteil zum Fluchtstatus von Frauen bei häuslicher Gewalt. Sie ist Referentin, unter anderem für frauenspezifische Fragen, beim Verein Pro Asyl.


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