Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben - das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.Februar 2020 zum §217 entschieden. Damit hat das Gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, das erst vor fünf Jahren erlassen wurde. Mit dem Urteil wurde das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Tod gestärkt. Jedoch wird damit noch nicht geregelt, unter welchen Bedingungen die Sterbehilfe in Deutschland durchgeführt werden kann. Um Missbrauch vorzubeugen, muss der assistierte Suizid gesetzlich neu geregelt werden - unter Beachtung des Urteils aus Karlsruhe. Doch bislang ist politisch nicht viel passiert. Gesundheitsminister Jens Spahn steht vielmehr in der Kritik, seit Ende Februar alle Anträge auf den medikamentösen Lebensabbruch abzulehnen. Gegen diese Ablehnungen gibt es nun Klagen. Ein Anlass, genauer auf die schwierige Debatte um Sterbehilfe und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu blicken.
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