Laut §218 sind Schwangerschaftsabbrüche an sich noch immer illegal. Sie können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zuletzt gab es einen besonders prominenten Fall von einer Verurteilung, nämlich den von Kristin Hänel. Sie wurde 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Seite darüber informierte hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Seit mehreren Jahren kämpft sie immer wieder gegen dieses Urteil vor diversen Gerichten an. Die Neuverhandlung des §219a im Bundestag entfachten eine große Debatte über die Wirkung dieses Paragrafen. Dennoch hat der Bundestag Ende Februar der Reform des Paragrafen 219a, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Ärztin Kristina Hänel erklärt, was aus diesem neuen Gesetzesentwurf eigentlich resultiert.
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