Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, zum Arzt zu gehen und sich dort behandeln zu lassen. Es reicht aus, die Krankenversicherungskarte vorzuzeigen. Für manche Menschen ist das allerdings nicht so einfach. Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus oder ohne Papiere haben oft Probleme, an eine grundlegende Krankenversorgung zu kommen. Sie müssen beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Das Sozialamt ist daraufhin verpflichtet, Menschen ohne Papiere sofort bei der Ausländerbehörde zu melden. Das könnte für die Betroffenen eine Abschiebung zur Folge haben. Aus Angst vor Abschiebung bleiben damit viele Menschen unbehandelt. Diese Lücke in der Gesundheitsversorgung wird seit Jahren durch die Medinetz-Initiativen gefüllt. Sie vermitteln in zahlreichen Städten Deutschlands anonyme und kostenfreie ärztliche Behandlung für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Die Medinetze weisen jedoch immer wieder darauf hin, dass es sie nicht geben dürfte, da Gesundheit ein Menschenrecht ist. Unterstützung erhalten die Medinetze nun von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und von Ärzte der Welt. Die beiden Organisationen haben gemeinsam mit einem Kläger aus dem Kosovo einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Sie klagen auf eine Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere. Kurzfristig soll mit dem Eilantrag erreicht werden, dass das Verwaltungsgericht der Sozialbehörde untersagt, die Daten des Klägers an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Die Klage zielt aber auch darauf ab, die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht grundlegend vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Worum es in der Klage genau geht, darüber sprachen wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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