Kultur mit allen Sinnen – Visuelle Kunst für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen

Der Begriff Inklusion ist in aller Munde: Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Aktuell fällt der Begriff vor allem im Schulkontext. Aber Inklusion soll oder vielmehr muss in allen Bereichen des Lebens stattfinden. 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden und zwar in keinem Lebensbereich. In Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention geht es zum Beispiel um die Teilhabe am kulturellen Leben. Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention erkennen hier das Recht von Menschen mit Behinderungen an, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gleichberechtigten Zugang zu Kunst und Kultur für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Das klingt sehr abstrakt. Zugang zu kulturellen Orten kann vieles heißen. Vor allem, weil unterschiedliche Behinderungen unterschiedliche Zugangsschwierigkeiten mit sich bringen. Wir haben uns angeschaut, was Museen machen können um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen Zugang zu ihrer Kunst zu ermöglichen.


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