Langjährige Haftstrafen für die „Gruppe Freital“

Nach einem Jahr Prozess gegen die Gruppe Freital hat das Oberlandesgericht Dresden gestern ein Urteil gefällt. Die acht Angeklagten wurden zu vier bis zehn Jahren Haft verurteilt. Sie waren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, dem verüben von Sprengstoffanschlägen und versuchten Mord angeklagt. Mit dem Urteil folgte das Gericht in großen Teilen der Anklage der Bundesanwaltschaft. Diese hatte das Verfahren vor zwei Jahren dem sächsischen Landgericht entzogen. Die sächsische Justiz hatte monatelang politische Motive der Gruppe Freital ausgeschlossen. Die rechte Gruppe hatte mehrere Anschläge in Sachsen verübt. Opfer der Anschläge waren vor allem Geflüchtete und deren Wohnorte, aber auch linke Gruppen und Politiker. Wie das Urteil aus Sicht der Nebenklage zu bewerten ist, darüber sprachen wir mit dem Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann.


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Symbolbild: Stuhl in einem Gerichtssaal.