Urteil des Bundessozialgerichts zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Am 19. Oktober hat das Bundessozialgericht in Kassel ein Urteil bezüglich der Übernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die Krankenkassen verkündet.

Geklagt hatte Robin Nobicht als nichtbinäre Person für die Kostenübernahme einer Mastektomie durch die gesetzliche Krankenversicherung. Erhofft wurde, einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich weitere nichtbinäre Personen in Zukunft beziehen können. Doch wurde beim Urteil genau das Gegenteil geschaffen, nämlich, dass nun sogar die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen bei binären trans Personen infrage zu stehen scheint. Die queere Community reagierte mit entsprechender Bestürzung und Verunsicherung.

Radio Corax sprach mit Robin Nobicht über das Urteil, welche Missverständnisse es in dessen Rahmen gab und wie die Perspektive auf die nahe Zukunft aussieht.

Betroffenen Personen, die jetzt besorgt oder verunsichert sind, empfiehlt Jamie Kerner von der TIN Rechtshilfe, sich an trans* Beratungsstellen zu wenden, in Halle z.B. an die BBZ Lebensart. Wer ohnehin aktuell vorhatte, OPs zu beantragen, dem rät Kerner, dies innerhalb der nächsten zwei Monate zu tun, sodass der Antrag vor dem schriftlichen Urteil des Bundessozialgerichts vorliegt.


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