Verschärfung und Beschränkung – ein Vorausblick auf die Migrationspolitik einer kommenden GroKo

Am Sonntag (21.01.18) hat der Sonderparteitag der SPD in Bonn den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU für eine Große Koalition zugestimmt. Einige Vorhaben die in einen Koalitionsvertrag einfließen können stehen bereits fest, sie wurden in den Sondierungsgesprächen ausgehandelt. So ist schon jetzt bekannt, in welche Richtung eine Große Koalition bei dem Thema Migration und Integration schlägt. Sie setzt auf Verschärfung und Beschränkung. So haben die Sondierungsgespräche ergeben, dass zwei Obergrenzen eingeführt werden sollen – eine um den Familiennachzug für subsidiär geschützte Menschen zu begrenzen, sowie eine allgemeine Obergrenze zur Aufnahme flüchtender Menschen. Welche Beschlüsse in den Sondierungen dazu genau gab und was aus migrationsrechtlicher Sicht davon zu halten ist, darüber sprachen wir mit Carsten Hörich. Er ist Migrationsrechtler an der Uni Halle sowie im Vorstand des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt. Er bewertet die Sondierungsbeschlüsse aus rechtlicher Sicht als höchst problematisch und anfechtbar.


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