Dass die Waldbesetzung in der Grünheide Brandenburgs Landesregierung ein Dorn im Auge ist war schon länger bekannt. Dennoch spricht rechtlich bisher wenig gegen den Protest, das Verwaltungsgericht Potsdam gab der Initiative „Tesla Stoppen“ in allen Punkten recht, als sie Widerspruch gegen neue, räumungsrelevante Auflagen einlegte. Bis vergangenen Freitag hatte Brandenburgs Innenministerium nun Zeit, erneut Bedenken gegen das Protestcamp zu sammeln. Auf einige davon wird nicht nur von Seiten der Aktivist*innen mit Verwunderung reagiert.
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