Zum Urteil gegen die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F.

Irmgard F. hat im KZ Stutthof zwischen 1943 und 1945 als einzige Sekretärin gearbeitet. Gestern wurde sie vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Den Nebenkläger*innen, Holocaustüberlebenden sowie Nachfahren von im Holocaust Verstorbenen, war das Verfahren wichtig, um Aufklärung über den Holocaust, besonders unter jüngeren Menschen, zu leisten. Im Beitrag kommen Abraham Koryski, Holocaustüberlebender; seine Anwältin Christine Siegrot, Anna von den Kritischen Jurist*innen Leipzig sowie der Jurist und Journalist Ronen Steinke zu Wort. Die Urteilsbegründung schloss die vorsitzende Richterin mit einem Zitat von Fritz Bauer.