Bundesinnenminister de Maizière will für die Altersprüfung bei jungen Geflüchteten klare gesetzliche Vorgaben schaffen. Wenn der Geflüchtete kein offizielles Dokument vorlegen könne, müsse es für die zuständigen Jugendämter verbindliche Vorgaben geben. Als Beispiel nannte de Maizière: ärztliche Untersuchungen. Die Methoden, die dabei angewandt werden, sind höchst fraglich. Unter anderem werden dabei Genitaluntersuchungen oder auch das Röntgen der Handknochen diskutiert. Und das wieder ganz aktuell: Hintergrund ist der Mord an einer 15-Jährigen in der pfälzischen Kleinstadt Kandel. Der dringend tatverdächtige Ex-Freund, ein Geflüchteter aus Afghanistan, steht nun im Fokus der Diskussion über die Altersfeststellung. Die Bundesärztekammer ist dabei jedoch gegen die Methoden von Zwangsuntersuchungen. Solche Tests seien aus mehreren Gründen problematisch und ungenau. Was hinter der Kritik steht, darüber haben wir mit dem Kinder- und Jugendarzt Dr. Thomas Nowotny gesprochen.
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