Kürzlich wurde der §219a im Bundestag manifestiert. Dort wurde dem Paragrafen 219a, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Damit dürfen Ärzt*innen, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Nun wird häufig kritisiert, dass sich mit dieser Erneuerung des Gesetztes immer mehr den Positionen und der Sprache von “Lebensschutz”_Akteur*innen - einer Bewegung von Abtreibungsgegner*innen - genähert wird. Radio Corax hat mit der Journalistin Kersten Artus gesprochen. Sie erhielt eine Abmahnung von einem Abtreibungsgegner, der bereits die Ärztin Kristina Hähnel angezeig hatte, da Artus seinen Namen auf Twitter nannte. Deshalb wird am Freitag, den 15. März ein Verfahren am Hamburger Landgericht gegen Kersten Artus geführt. Über den Hintergrund dieses Verfahren unterhielten wir uns, aber auch über den gesellschaftlichen Kontext in dem dieses stattfindet. Seit 2017 ist Kersten Artus Vorsitzende von Pro Familia Hamburg. Wir haben zunächst nachgefragt, was denn der §219a für Folgen für Beratungsstellen wie die von Pro Familia hat?
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